Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.03.2022

 

1. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich jeweils aus dem gewählten Vertragspaket und gebuchte Zusatzleistungen.

 

2. Beitrag / Fälligkeit

Der Beitrag ist im Voraus in der vereinbarten Höhe fällig.

Bei Zahlungsverzug von mindestens 4 Wochen werden die gesamten zukünftigen Mitgliedsbeiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.

Grundsätzlich gilt für alle Beiträge, die aus Vertragsverpflichtungen erwachsen, das SEPA-Lastschriftverfahren vom jeweiligen Konto.

2a. Lastschriftverfahren: Die Abbuchung der Beiträge erfolgt alle 14 Tage im Voraus vom angegebenen Konto.

2b. Vorauszahlung: Bei voller Vorauszahlung des Abobeitrags für die jeweilige Laufzeit gewähren wir eine Ermäßigung von 10% auf den Wochenbeitrag.

Bei Bankeinzug sind Kontodatenänderungen dem Sportpark am See unverzüglich mitzuteilen.

 

3. Zugangschip / Milon-Chipkarte

Bei Verlust des Zugangschip oder der Milon-Chipkarte werden jeweils 10,00 Euro erhoben.

 

4. Haftung

Das Fitness-Studio haftet nicht für vom Abo-Kunden selbst verschuldete Unfälle.

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie von Wertgegenständen oder Geld wird eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen. Der Abo-Kunde verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen; Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat.

Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstandes oder der Hausordnung sowie im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigung ist das Fitness-Studio ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Dieses Hausverbot entbindet nicht von der Pflicht der monatlichen Beitragszahlung.

 

5. Anschriftenänderung

Anschriftenänderungen sind dem Sportpark am See unverzüglich mitzuteilen.

 

6. Pausenzeiten

Bei gewährten Pausenzeiten (Vorlage eines Attestes vom Arzt) wird der Vertrag um die Dauer der Pausenzeit verlängert. Pausenzeiten werden ab Vorlage eines Attestes mit mindestens 4 Wochen Krankheitsdauer gewährleistet. Rückwirkende Pausenzeiten werden nicht gestattet.

Wird ein Abo-Kunde durch Schwangerschaft an der Sportausübung gehindert und weist er dies durch Beibringung eines ärztlichen Nachweises (Mutterpass) nach, kann die Mitgliedschaft durch den Abo-Kunden pausiert werden.

 

7. Pandemie-Klausel

Wird der Betrieb des Sportparks aus Gründen höherer Gewalt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt.

 

8. Sonstiges

Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig sein, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die Bestimmung wird durch diejenige gesetzliche Bestimmung ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.